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Stuttgart 21
Die Auseinandersetzung um Stuttgart 21 spaltet unser Land. Auch beide Koalitionsparteien vertreten unterschiedliche Meinungen zu diesem Projekt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen Stuttgart 21 ab, die SPD will es realisieren. Die neue Landesregierung steht trotz des Dissenses über Stuttgart 21 zur Neubaustrecke Wendlingen-Ulm.
Beide Parteien respektieren die jeweilige andere Position und sind sich einig im Bestreben, den Streit um Stuttgart 21 zu befrieden und die Spaltung in der Gesellschaft zu überwinden. Dazu befürworten beide Parteien die Durchführung einer Volksabstimmung: Die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden.
In diesem Zusammenhang erwarten wir von der Deutschen Bahn AG, den Bau- und Vergabestopp zu verlängern und auch danach keine neuen Tatsachen zu schaffen, die mögliche Ergebnisse einer Volksabstimmung konterkarieren.
Die Landesregierung wird für vollständige Transparenz über Prämissen und Ergebnisse des Stresstests sorgen.
Nach Abschluss des Stresstests und der Bewertung der Ergebnisse wird eine aktualisierte Kostenrechnung von der Deutschen Bahn AG eingeholt und von der Landesregierung geprüft. Die Landesregierung wird darauf drängen, dass für die Bauabschnitte, für welche bislang kein Baurecht besteht, die DB AG unmittelbar nach dem Stresstest Planfeststellungsanträge einreicht.
Überschreiten die Kosten des Projektes Stuttgart 21, einschließlich der Kosten, die sich aus dem Stresstest und dem Schlichterspruch (inkl. Gäubahn, sofern diese infolge des Stresstests und/oder des Notfallkonzepts notwendig ist) ergeben, den vereinbarten Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro, so beteiligt sich das Land an den Mehrkosten nicht. Dies gilt auch für das Risiko später auftretender Kostensteigerungen über die bislang vereinbarten Beträge hinaus.
Sofern der Bauträger nach dem Stresstest und der neuen Kostenrechnung noch an der Realisierung von Stuttgart 21 festhält, wird die Landesregierung schnellstmöglich, bis spätestens Mitte Oktober 2011 eine Volksabstimmung über das Projekt Stuttgart 21 durchführen.
Inhalt der Volksabstimmung ist ein Gesetz über die einseitige Kündigung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg (Ausstiegsgesetz). Bestandteil des zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurfs ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solchen Ausstiegs zukommen.
Ziel der Volksabstimmung ist es, zu einem abschließenden und befriedenden Urteil über Stuttgart 21 zu gelangen. Grüne und SPD werden einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung mit dem Ziel einer deutlichen Senkung der Quoren bei Volksabstimmungen in den Landtag einbringen.
Die Volksabstimmung wird nach Art. 60 der Landesverfassung durchgeführt.
Redaktionelle Bemerkung: Die mir am relevantesten erscheinenden Passagen sind dick gedruckt. Auch der Absatz „Sofern…“ ist von mir herausgestellt. Helmut
Der Wind weht in Weizenfelder.
Noch sind da nur Stängel und Blätter.
Doch schon die Reife des Ährengewoges.
*ein 28er
Hoffnung ist die skeptische Variante der Gutgläubigkeit.
Sieht wohl der Knoten aus, als wär er unauflöslich,
so ist´s ein Rätsel nur, das von den Göttern stammt.
Und dies erweist sich bald als Rätsel unsres Schicksals,
das Pflöcke in den Lauf desselben heimlich rammt.
Und ob der Knoten dann gelöst wird oder schließlich
durchhauen gar wie der des Gordios in der Antike
durch jenen Helden da, der Alexander ja sich
zu jener Zeit wohl nannte oder schnieke
sich als Gespann von Schmid und Kretschmann heut
bei Stuttgart einundzwanzig nun gerierte. Ach,
es kommt nur darauf an, dass alles ohne Krach
am Ende doch gelingt, wie´s die Vernunft gebeut.
Wenn hier ja ein Alexandriner es uns sagt,
kann´s doch auch sein, dass die Pragmatik nicht versagt.
Vielleicht ist das Leben schon an sich bizarr; aber was wir daraus machen ist es bestimmt!
Frühling ist leider nicht nur die Zeit des Aufbruchs, sondern auch der Frühjahrsmüdigkeit.
Manchmal genügen drei Zeilen
(sei´s auch mit achtundzwanzig Silben)
um eine Welt ins Bewusstsein zu rücken.
Hunderttausend Generationen
am TÜV-Fehler gemessen:
1 Toter wegen Bremsversagens.
Ein Ende der Trauer
erst nach dem Tod
der Trauernden
und eine Trauerfeier immer
und immer wieder
sich wiederholend.
Ein menschliches Versagen,
ein Sekundenschlaf
am Steuer des Buses
und eine Unachtsamkeit
beim Herunterfahren
des Atomkraftwerks:
Wie schätzt man
ein Risiko ein?
Wer erlaubt
auch nur eines?
Aber wer erlaubt Risiken
für die Menschheit
wegen der Versorgungssicherheit?