In der Frankfurter Rundschau vom 13. Februar wird deutlich, dass es offenbar noch vor der Bundestagswahl 2021 in Deutschland eine Regelung gegen Hungerlöhne, Kinderarbeit und lebensgefährliche Arbeitsbedingungen durch den Import von Waren geben wird.
Vom Jahr 2023 an sollen große deutsche Unternehmen gesetzlich verpflichtet sein, bei ihren ausländischen Lieferanten, also überall auf der Welt, „auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten“. Sie sollen dafür sorgen, dass „bis in die Tiefen der Lieferketten hinein auch für faire Löhne, geregelte Arbeitszeiten, Sicherheit im Betrieb, gewerkschaftliche Mitbestimmung und umweltschonende Verfahren“ gesorgt werden muss.
„Nachbessern“ ist die Forderung des Leitartikels der Frankfurter Rundschau von Tobias Schwab auf Seite 13 vom Samstag, 13. Februar 2021. Aber im meinungsfreieren „Bericht“ dazu vom selben Autor auf Seite 17 heißt es im Titel „Kompromiss in Sachen Menschenrechte“.
Das zeigt, wie viel noch in der parlamentarischen Arbeit zu leisten sein wird, um ein vernünftiges Gesetz wirklich durchzubringen, obwohl der Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und der Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf der einen und der Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) – eher auf der anderen Seite – den Entwurf gemeinsam vorgestellt haben.
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