„Der Schlossgarten dient als Repräsentationsfläche des Landes und als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Er steht als ein Kulturdenkmal ersten Ranges und historischer Garten unter Denkmalschutz.“
D i e s e n Satz muss man sich als Freundin oder Freund des Stuttgarter Schlossgartens auf der Zunge zergehen lassen !!!
Quelle: https://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/06/05/32240/#more-32240


