Der überharte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor gut fünf Jahren mit weit mehr als 100 Verletzen war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. (https://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittener-tiefbahnhof-gericht-stuttgart-polizeieinsatz-war-rechtswidrig-1.2742476?utm_medium=social&utm_campaign=socialflow)
Ich habe damals also an einer rechtmäßigen Versammlung teilgenommen, gegen welche die Polizei nicht vorgehen durfte.
Fünf Jahre später haben alle Betroffenen auch nichts mehr davon. Blamabel – diese Meldung, oder gibt es etwa Schadenersatz oder gar Schmerzensgeld?
Das ist noch ungewiss. Vielleicht gibt es einen Vergleich; sonst müssen die Betroffenen ihr Recht im Einzelnen noch gerichtlich erstreiten.
Aber kannst Du Dir vorstellen, was das für das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in der Region Stuttgart bedeuten kann, vor allem in der Einschätzung des Widerstands in Stuttgart.
Danke, liebe Anna-Lena,
und ganz herzliche Grüße
Helmut
Ich versuche es mir vorzustellen und bekomme sprichwörtlich einen dicken Hals.
Ein spätes, aber gutes Urteil!
Aber ich bin gespannt, ob das dem Widerstand gegen S21 nicht doch neuen Auftrieb geben wird, liebe Anna-Lena.
Lieber Petros, Du hast wirklich Recht: in beidem!
Danke und liebe Grüße
Helmut