Zur Begründung genügen schon folgende zwei Punkte vollauf:

1. Beim Stresstest ist S 21 gemessen an den Forderungen von Heiner Geißler bei der „Schichtung“ im vergangenen Jahr kläglich gescheitert – trotz aller gegenteiliger Meldungen der Deutschen Bahn.

2. Der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann wird zu den Zahlungen des Landes Baden-Württemberg für das Projekt Stuttgart 21 aus der Zeit, als er noch in der Opposition war, auf der Seite https://www.gruene-bw.de/themen/verkehr/news/article/landesgelder-fuer-stuttgart-21-sind-verfassungswidrig.html folgendermaßen zitiert: „Die Bahn muss wissen: Die Zahlungen des Landes sind verfassungswidrig, der Finanzierungsvertrag nichtig. Falls die Grünen nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg Regierungsverantwortung tragen, werden wir die Zahlungen sofort einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen. Mit uns wird es keine Fortsetzung des Verfassungsbruchs geben.“

Arno Luik stellt deshalb, weil das Land Baden-Württemberg weiterhin entsprechende Zahlungen an die Deutsche Bahn leistet, im Stern Nr. 36 vom 1.September 2011 auf Seite 104 fest: „Misst man den Ministerpräsidenten an seinen eigenen Worten, dann enttäuscht er nicht nur Vertrauen, er ist dann womöglich sogar das: ein Verfassungsfeind.

* nun doch schon heute (2.9.11), da Brigitte die Lösung schon gefunden hat.