Es gilt für alle Menschen.
Es gilt für Männer wie für Frauen.
Es gilt für Menschen aller Ethnien.
Es gilt für Menschen aller Gesellschaftsschichten.
Es gilt für Menschen aller politischen Überzeugungen.
Es gilt für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Erwachsene jeden Alters.
Es gilt für Menschen aller Länder, ob sie Staatsbürger sind oder nicht, Migranten oder nicht.
Es gilt für Menschen, die an Göttliches glauben oder nicht, an Götter und Göttinnen gleichermaßen.
Es gilt, ob von den Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten verabschiedet wird/worden ist oder nicht, deren Artikel 1:
Jede Person, gleich welchen Geschlechts, welcher ethnischen Herkunft, welchen sozialen Status, welcher politischen Überzeugung, welchen Alters, welcher Nationalität oder Religion, hat die Pflicht, alle Menschen menschlich zu behandeln.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten ist eine Initiative des InterAction Council, die als Gegengewicht und Ergänzung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1997 den „Vereinten Nationen und der Weltöffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt“ wurde. Angelehnt an den Text der Menschenrechtserklärung, beschreibt sie statt Rechten eine Reihe von Pflichten, die allen Menschen auferlegt sind, allen voran, andere Menschen menschlich zu behandeln.
Guten Morgen Helmut,
du hast das so schön zusammengetragen. Ich musste an eine Sendung früher im Fernsehen denken: Dingsda.
Dort wurde von den Kindern erklärt,umschrieben was nicht direkt benannt wurde (auch etwas, das ich in der Therapie mit den Patienten teilweise übe..).
Mir drängt sich nun die Frage auf, verstehen auch alle „menschlich behandeln“ gleich oder ist es nicht auch ein „Synonym“ für etliche Varianten??
…gedankenvoll wünscht dir Monika einen schönen Sonntag!
Hallo Monika,
Zunächst gibt es da zur Diskussion die „goldene Regel“, auf die sich die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten ja ausdrücklich bezieht: „Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem andern zu“.
Und die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten kann ja dann im Detail diskutiert werden.
Ganz lieben Dank für Deine Reaktion und ebenfalls einen schönen Sonntag
Helmut
Ja, genau!
Anspruch und Wirklichkeit…
mich rüttelt und würgt es.
LG
Petros
„Anspruch und Wirklichkeit“ sind, glaube ich, keine wirklichen Gegensätze (jedenfalls was die Menschenpflichten angeht). Wirklichkeit hat zu limes100% mit der Vergangenheit zu tun; Anspruch schaut in die Zukunft.
Danke, Petros, für die Reaktion
und liebe Grüße
von Helmut
…da möchte ich noch einmal anknüpfen:
– Anspruch (das ist etwas gegenwäriges für mich) = Menschenpflichten
– Wirklichkeit = Foltererlaubnis in Guantanamo
Man kann doch Erfüllung von Ansprüchen nicht nur in der Zukunft sehen… oder doch?
LG
petros
Tja, kann man vielleicht nicht können. Aber welches von beiden verspricht Besserung?
LG
Helmut
„Was Du nicht willst, dass man Dir tu, …“
Eine einfache und klare Aussage.
Jeder versteht sie und doch ist jeder diesem Anspruch irgendwann und in irgendeiner Form nicht gerecht geworden.
Es „rüttelt und würgt mich“, wie Petros sagt.
LG
Barbara
„Was Du nicht willst, das man Dir tu, …“
Eine klare Aussage.
Jeder versteht sie und doch hat sich jeder schon irgendwann und in irgend einer Form nicht danach gerichtet.
Petros sagt: „Mich schüttelt und würgt es.“
LG
Barbara
Hallo Barbara,
Vielleicht genügt es, wenn der Anspruch als Stachel im Fleisch bleibt.
Vielen Dank für Deinen Kommentar und die Mühen, wohl weil ich eine der beiden Antwortversuche erst ‚genehmigen‘ musste (Ich verstehe die Wirkungsweise des Spamfilters und seine Komplikationen immer noch nicht so ganz. Tut mir jedenfalls leid).
Liebe Grüße
Helmut