Absatz 3 des GRUNDGESETZES: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Für das Grundgesetz wurde gründlich nachgedacht. Davon bin ich überzeugt. Warum funktioniert es nicht so recht?
Ist dem Menschen seine Besonderheit nicht bewußt? Wenn sie ihm bewußt wäre, würde er den Anderen anerkennen, tolerieren, nicht bevorzugen, sondern seine Besonderheiten sehen und zu ihm stehen.
Ihn bestehen lassen, nicht bekriegen und verbiegen!
Da zu allem die Liebe (Menschenliebe) als Basis da sein müßte, haben wir ein Problem.
Wieso so viele ‚Eigenschaften‘?
Reicht doch oft eine einzige je nach Ort und Zeit, oder?
😉
LG
Absatz 3 des GRUNDGESETZES: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Kann es sein, daß
MenschSein
fehlt?
Bevorzugt? Wo, bei wem und warum?
Für das Grundgesetz wurde gründlich nachgedacht. Davon bin ich überzeugt. Warum funktioniert es nicht so recht?
Ist dem Menschen seine Besonderheit nicht bewußt? Wenn sie ihm bewußt wäre, würde er den Anderen anerkennen, tolerieren, nicht bevorzugen, sondern seine Besonderheiten sehen und zu ihm stehen.
Ihn bestehen lassen, nicht bekriegen und verbiegen!
Da zu allem die Liebe (Menschenliebe) als Basis da sein müßte, haben wir ein Problem.
Liebe Grüße von Bruni
Danke für Deine Ergänzungen, liebe Bruni.
Herzlichen Gruß
Helmut